AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Auftragsannahme und Anerkennung unserer AGB

1.1 Die Firma Batunet Bilişim Eğitim Hizmetleri Limited Şirketi (im folgenden Batunet genannt) führt Ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB aus. Die aktuell gültige Version ist einzusehen unter https://www.batunet.com/agb. Die AGB sind generell Vertragsbestandteil und werden vom Auftraggeber bei schriftlicher oder mündlicher Erteilung des Auftrages im gesamten Umfang anerkannt. Dies gilt auch für zukünftige Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit vereinbart werden. Gegenteilige Erklärungen des Kunden bezüglich der Wirksamkeit seiner Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.

1.2 Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen oder elektronischen Bestätigung.

1.3 Batunet kann ohne grundsätzlichen Abnahmezwang z. B. wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form die Aus- und Durchführung des Auftrages ablehnen, ohne dass daraus dem Auftraggeber irgendwelche Schadensansprüche erwachsen.

1.4 Der Auftraggeber erhält nach Prüfung des Auftrages eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von Batunet.

1.5 Angestellte und Vertreter von Batunet sind nicht befugt, mündliche Zusicherungen zu geben oder mündliche Vereinbarungen zu treffen, die über den Inhalt dieser AGB hinausgehen.

1.6 Als Kunde von Batunet willigt dieser automatisch mit ein, dass er in angemessenem Maß (1x bis 2x monatlich), Newsletter über Änderungen, Neuigkeiten und Informationen per E-Mail erhält.

§ 2 Angebot und Leistungsumfang

Das Angebot, oder eine entsprechende Detailbeschreibung über den Umfang des Auftrages, in schriftlicher, elektronischer oder mündlicher Form, sind Bestandteil des Vertrages. Ansonsten gilt der vertraglich vereinbarte Festpreis. Der Rechnungsbetrag der vereinbarten Leistung darf den dem Vertrag zugehörige Angebotspreis um maximal 10% überschreiten.

§ 3 Urheberrecht und Nutzungsrecht

3.1 Batunet arbeitet auf der Grundlage von Dienst- oder Werkverträgen. An den erstellten Konzepten, Grafiken und Texten werden Nutzungsrechte nach individueller Vereinbarung übertragen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.

3.2 Alle Texte, Grafiken und Konzepte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3 Die Texte, Grafiken und Konzepte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Batunet weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt Batunet, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.4 Batunet überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

3.5 Batunet hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Batunet zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

3.6 Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.

3.7 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

§ 4 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

4.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach Freigabe von Konzeption, Grafik und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Batunet behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

4.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Batunet eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

4.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Batunet übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Batunet von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

§ 5 Gestaltung, Umsetzung und Wiedergabe von Internet-Auftritten

5.1 Die Internet-Präsentation wird anhand der Vorlagen (siehe §8 Absatz 1.2) des Kunden, sowie nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem zwischen dem Auftraggeber und Batunet geschlossenen Vertrag. Weitere Änderungen oder Zusatzleistungen werden je nach Aufwand gesondert berechnet. Der Stundensatz hierfür beträgt je nach Aufwand zwischen 25,00 und 100,00 Euro.

5.2 Batunet übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Wiedergabe der Internetpräsentation, da die Inhalte auf Grund der verschiedenen Browser- Programme unterschiedlich dargestellt werden können, es sei denn, Batunet fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn haftet Batunet nur bei Vorsatz und bis zu einem Höchstbetrag von 190,00 Euro.

5.3 Batunet behält sich das Recht vor auf der Internetpräsentation an geeigneter Stelle ein „Made with in Pamukkale by Batunet“ – Link zu plazieren.

§ 6 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten, Grafiken, Slogans und Programmierungen werden nach dem Zeitaufwand entsprechend der getroffenen Vereinbarungen gesondert berechnet. Batunet ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Batunet entsprechende Vollmacht zu erteilen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Batunet abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Batunet im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

§ 7 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Batunet Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktionsüberwachung durch Batunet erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Batunet 10 einwandfreie Belege unentgeltlich. Batunet ist berechtigt, diese und Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

§ 8 Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

8.1 Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von Batunet angefertigt werden, verbleiben bei Batunet. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden.

8.2 Batunet schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

An Entwürfen, Grafiken und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Versendung von Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

§ 10 Kennzeichnung

10.1 Batunet ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dadurch ein Entgeltanspruch zusteht.

10.2 Batunet ist berechtigt auf ihren Webseiten mit Namen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

§ 11 Vergütung

11.1 Texte, Grafiken, Websites und Konzepte bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der getroffenen Vereinbarungen.

11.2 Werden die Texte, Grafiken, Websites und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Batunet berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

11.3 Die Anfertigung von Texten, Grafiken, Websites und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Batunet für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Diest gilt auch für die Erstellung von Kostenanschlägen, soweit sie über einfache Angebote hinausgehen.

§ 12 Fälligkeit von Vergütungen

12.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes oder Veröffentlichung der Webseite fällig. Domain- und Nutzungsgebühren für Webhosting sind sofort nach Auftragserteilung im Voraus fällig.

12.2 Alle Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf unser Konto als wirksam.

12.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.

12.4 Der Kunde versichert die pünktliche Zahlung der Rechnungen. Widrigenfalls ist Batunet berechtigt, die entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Es besteht unsererseits keine Rückerstattungspflicht für bereits bezahlte Leistungen.

12.5 Alle anfallenden Gebühren für das Betreiben der Internetpräsentation, insbesondere die Kosten für die Nutzung von Webspace sowie Registrierungsgebühren für Domainnamen, werden, wenn nicht anders vereinbart, jährlich im Voraus in einer Summe berechnet.

12.6 Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Batunet hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.

§ 13 Preise und Mietanpassung

13.1 Die Preise gelten in EURO zuzüglich der zur Zeit gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

13.2 Die jährlichen Kosten für die Übertragung, Betreuung und Pflege der Internetpräsentation errechnen sich aus 12 laufenden Kalendermonaten ab der Einspeisung ins Netz. Hierfür wird eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr vereinbart.

13.3 Batunet behält sich die Änderungen Ihrer Preise vor, sofern dies durch veränderte Marktbedingungen notwendig ist. Hierzu zählen z. B. Veränderungen der Telefongebühren, Internet- Service- Provider Gebühren, sowie Veränderungen der Rechtslage. Preisänderungen werden mit einer Vorlaufzeit von 6 Wochen angekündigt. Marktbedingte Preiserhöhungen bis 10% berechtigen den Kunden nicht zur Kündigung. Sollte eine Erhöhung von mehr als 10% des vereinbarten Mietpreises notwendig sein, steht dem Kunden das Recht der außerordentlichen Vertragskündigung mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende des Monats zu, der der Änderung folgt.

§ 14 Zahlungsverzug / Vorzeitiges Vertragende

14.1 Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach ist Batunet berechtigt nach Ablauf von 6 Wochen beginnend mit Datum der Rechnungsstellung, die Internetpräsentation aus dem Netz zu nehmen. Zur Wiederaufnahme der Internetpräsentation akzeptiert der Kunde ein Reaktivierungspauschale von 60,00 Euro.

14.2 Hält der Zahlungsverzug länger als 10 Wochen an hat dies eine Vertragskündigung von Seiten Batunet zu Folge. Die laufenden Kosten sind dann sofort für gesamte vertraglich vereinbarte Laufzeit zu Zahlung fällig.

14.3 Des weiteren behält sich Batunet das Recht vor die entsprechenden Domainnamen bei der zuständigen Domainregistrierungsstelle zu kündigen bzw. an diese zurückzugeben.

14.4 Bei einer durch den Kunden gewünschten vorzeitigen Beendigung des Vertrages z. B. durch Gewerbeabmeldung oder Geschäftsaufgabe ist eine Einzelprüfung durch Batunet erforderlich. In jedem Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung auf Antrag des Kunden ist Batunet berechtigt eine pauschale Schadensersatzforderung geltend zu machen.

§ 15 Kündigung / Laufzeiten

15.1 Eine Kündigung ist jeweils zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich, entscheidend hierfür ist der Beginn der Anmietzeit die aus der entsprechenden Rechnung hervorgeht. Die Kündigung muß 3 Monate vor Ablauf des Anmietzeitraumes mittels eingeschriebenen Briefes Batunet mitgeteilt werden.

15.2 Falls keinen Kündigung erfolgt oder diese nicht rechtzeitig Batunet schriftlich mitgeteilt wurde, verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate oder um die im Vertrag vereinbarte Laufzeit.

§ 16 Gewährleistung und Haftung

16.1. Von Batunet gelieferten Arbeiten und Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt, jedenfalls jedoch binnen drei Werktagen und in jedem Falle aber vor einer Weitergabe, zu prüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Kunden.

16.2 Bei gerechtfertiger Mängelrüge werde die Mängel in angemessener Frist behoben.

16.3 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Batunet erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Batunet ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt Batunet von Ansprüchen Dritter frei, wenn Batunet auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch Batunet beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet Batunet für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit Batunet die Kosten hierfür der Kunde.

16.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit für Bild und Text.

16.5. Für die von Kunden freigegebene Entwürfe, Reinzeichnungen, Werkzeichnungen oder Druckdaten entfällt jede Haftung von Batunet.

16.6. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Entwürfe haftet Batunet nicht.

16.7. Batunet übernimmt keine Haftung für die von Kunden gestellten Bilder, Daten und Schriften.

16.8. Batunet haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Batunet haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

16.9. Batunet haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von Batunet wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag von Batunet der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung von Batunet für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung von Batunet nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

16.10. Soweit Batunet notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer / Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen von Batunet. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer / Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit den gesetzlichen Vorschriften nichts entgegensteht.

§ 17 Pflichten und Haftung des Auftraggebers Webseiten

17.1 Für den Inhalt der erstellten Internet-Präsentation ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.

17.2 Für den Inhalt der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten, sowie Inhalte und Darstellungen auf entsprechenden Bild- Foto- oder Tonmaterial ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Der Auftraggeber hat selbst zu prüfen, ob das entsprechende Informationsmaterial eventuell gegen urheberrechtlichen Bestimmungen verstößt. Batunet übernimmt hierfür keine Prüfungspflicht.

17.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet die übertragene Internet-Präsentation in einem Zeitraum von 8 Tagen auf evtl. Rechtschreibfehler oder inhaltliche Abweichungen zu überprüfen. Batunet behält sich das Recht der kostenlosen Nachbesserung vor. Für evtl. inhaltliche Abweichungen die durch Rechtschreibfehler entstanden sind, kann der Auftraggeber keine Ansprüche auf Schadenersatz, Rückerstattung oder Minderung der Gebühren geltend machen.

17.4 Die Betreuung von datenbankbasierenden Inhalten, von Gästebüchern, Kleinanzeigenmärkten, Diskussionsforen, Chatrooms, und ähnlichen Datenbanken auf die ein Internetnutzer direkt oder indirekt zugreifen kann, obliegt dem Auftraggeber. Er überwacht in seinem eigenen Interesse die entsprechenden Datenbankinhalte. Für die entsprechenden Inhalte dieser Datenbanken haftet ausschließlich der Auftraggeber. Batunet übernimmt keinerlei Haftung für die Inhalte der entsprechenden Datenbanken.

§ 18 Haftungsbeschränkung Internetauftritt

18.1 Der Kunde ist sich bewußt, dass das Internet von niemandem kontrolliert wird und mit dem Lagern von Dateien auf dem Server keine garantierten Abrufzahlen verbunden sind.

18.2 Batunet legt äußerst großen Wert auf eine sehr hohe Zuverlässigkeit des von Ihr zur Verfügung gestellten Servers. Deshalb bemüht sich Batunet dass der Internetserver mit den Dateien des Kunden mit möglichst wenigen und kurzen Unterbrechungen läuft. Da sich kurze Unterbrechungen aufgrund von Wartungsarbeiten jedoch nie ganz vermeiden lassen, kann Batunet keine Garantie für einen vollständig unterbrechungsfreien Serverbetrieb geben. Deshalb besteht bei einem Ausfall des Servers, egal aus welchem Grund, kein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung der Gebühren des Kunden.

18.3 Batunet übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Kunden durch die Bereitstellung oder Übertragung seiner Dateien oder anderer Informationen im Internet entstehen. Batunet übernimmt auch keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit, Hackerangriffen oder sonstiger Gründe. Alle Ansprüche des Kunden sind auf den Auftragswert beschränkt.

§ 19 Abtretungsverbot

Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.

§ 20 Verwertungsgesellschaften

20.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von Batunet verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese gegen Nachweis Batunet zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

20.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

§ 21 Datenschutz

21.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personen- und unternehmensbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden.

21.2 Wünscht der Kunde Eintragungen in die Internet-Suchmaschinen und/oder Branchenverzeichnisse, gelten die dafür relevanten Daten nicht als vertraulich und dürfen somit von Batunet im Internet frei veröffentlicht und somit dritten zugänglich gemacht werden.

21.3 Der Kunde stellt Batunet von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.

21.4 Batunet übernimmt keine Gewähr dafür, das Daten bzw. Dateien die auf einem virtuellen Server gespeichert sind, Dritten nicht zugänglich sind.

§ 22 Geheimhaltungspflicht

Batunet ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

§ 23 Konkurrenzausschluss

23.1 Die Agentur akzeptiert prinzipiell keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden.

23.2 Die vertrauliche Behandlung der vom Besteller zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird von uns im Rahmen der branchenüblichen Weise sichergestellt.

§ 24 Nichtigkeit

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreicht.

§ 25 Schrifterfordernis

Für die Vereinbarung von erweiterten Nutzungsrechten, sowie das Aussprechen von Kündigungen gilt das Schrifterfordernis.

§ 26 Erfüllungsort und Gerichtstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist Denizli, soweit die gesetzliche Bestimmungen nichts anders vorsehen.

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